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Am 1. September 2023 ist es so weit. Das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) tritt samt seiner Begleitvorschriften in Kraft. Mit dem revidierten DSG und den Ausführungsbestimmungen, insbesondere in der neuen Datenschutzverordnung (DSV), nähert sich die Schweiz dem Datenschutzniveau der Europäischen Union an, setzt jedoch auch eigene Akzente. Dabei tritt das Schweizer Datenschutzgesetz ohne Umsetzungsfrist in Kraft. Beim Versand Newslettern, welche auf Personendaten beruht (Name, E-Mail-Adresse etc.) ist eine vorgängige Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Diese Einwilligung muss dokumentiert sein. Beispielsweise bei Newsletter gilt das Double-Opt-in-Verfahren als rechtlich sichere Variante. Hier wird bei der Anmeldung zum Newsletter erst ein Verifizierungslink versendet, wo der Empfänger die Anmeldung bestätigt.

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